Weg mit veralteten Browsern
Viele Internet-Nutzer verwenden noch immer Browser, die schon mehrere Jahre alt sind. Die Gründe sind unterschiedlichster Art.
Warum es sinnvoll ist, seinen Browser aktuell zu halten und was aktuell angesagt ist habe ich in diesem Beitrag beschrieben.
Firefox 3.6 seit Januar verfügbar
Wer es noch nicht mitbekommen hat: Die Version 3.6 von Mozillas Browser ist seit einigen Wochen verfügbar. Dies wird leider nicht immer als Auto-Update angezeigt, so dass hier gegebenenfalls eine manuelle Installation nötig ist – am besten direkt von der Quelle: http://www.mozilla-europe.org/de/firefox/ .
Was hat sich gegeüber der Vorgängervesion geändert?
Viele Änderungen fallen auf den ersten Blick nicht auf, sondern wirken im Hintergrund. Dazu gehören Sicherheits- und Stabilitätskriterien, aber auch Verbesserung z.B. an der Java-Script-Geschwindigkeit im Speziellen sowie der Performance im Allgemeinen.
Was mir sofort positiv aufgefallen ist: Beim Arbeiten in mehreren Tabs wird beim Anklicken einer URL das neue Fenster nicht wie bisher am Ende aller Tabs generiert, sondern rechts neben dem Tab, der den Link bereit gestellt hat. Das erleichtert die Arbeit für alle, die gern mal 50 und mehr Fenster offen haben, ungemein. Denn damit entfällt das mühselige horizontale Scrollen durch alle Tabs.
Die neuen Themes, jetzt Personas genannt, ermöglichen es, das Aussehen des Browsers mit einem Mausklick zu ändern. Eine nette „Zugabe“, aber für mich nicht relevant. Interessanter ist da schon eher, dass integrierte Videos jetzt als Vollbild angezeigt werden können und Vorschaubilder unterstützt werden.
Es gibt keinen Grund, mit einer veralteten Version von Firefox zu surfen, deshalb empfehle ich, auf Firefox 3.6 zu aktualisieren.
Die Installation
Mit der Installation von Firefox 3.6 wird die vorhandene Installation überschrieben. Dabei bleiben Lesezeichen, Chronik, gespeicherte Passwörter etc. erhalten. Lediglich einige Erweiterungen und Add-ons können u.U. nicht mehr funktionieren, bis diese durch deren Entwickler aktualisiert werden. In meinem Fall konnte ich feststellen, dass es keine diesbezüglichen Probleme gab.
Also: Aktualisieren Sie ihren Browser, falls Sie es noch nicht getan haben!
co.de Domains zum Schnäppchenpreis
Zugegeben: Eigentlich ist schon die Überschrift falsch, denn eine www.mustermann.co.de ist keine Domain, sondern ein Subdomain. Aber was tut man nicht alles für Suchende…
Vor einiger Zeit wurden ja – die Medien berichteten ausführlich darüber – Kurz-URLs über die Denic vergeben. Wer erfinderisch war sowie die entsprechenden Netzwerke hatte, konnte sich 1a.de oder – wie im aktuellen Beispiel – co.de sichern. Bereits die Verfahrensweise der Vergabe war in die Kritik vieler ITler gerückt, soll aber hier nicht Thema sein.
Vielmehr geht es um ein Angebot, welches schlichtweg als Wucher zu bezeichnen ist. Die Firma Websuche Search Technology GmbH & Co. KG aus Osnabrück versendet gegenwärtig ungezählte Briefe an Domain-Inhaber und bietet diese Subdomain für 99.- EUR pro Jahr an, wie der Basic Thinking Blog zu berichten weiß.
Ich möchte meine Kunden, die auch derartige Angebote erhalten, aber auch alle Interessenten an diesem Thema einfach nur bitten, dort nachzulesen. Denn ich halte es für nicht zweckdienlich, nochmals mit eigenen Worten zu formulieren, was Andere vor mir schon trefflich auf den Punkt gebracht haben.
Nur ein Fazit möchte ich dem schnellen “Diagonal-Leser” noch mitgeben: Eine solche Subdomain hat einen Wert von rd. 10.- bis 14.- EUR / Jahr. Das Angebot ist in meinen Augen pure Abzocke und es ist fraglich, ob es überhaupt wettbewerbsrechtlich Bestand hat. Wer einen solchen Schriebs erhalten hat, kann ihn ebenso entsorgen, wie die Einladungen zu Kaffeefahrten.
Das Märchen vom hilfreichen Disclaimer
Immer wieder findet man im Internet Webseiten und Blogs, die durch vermeintlich kluge Disclaimer auffallen. Zum Beispiel in Bezug auf Abmahnungen.
“Ersparen Sie sich und mir unnötige Kosten und setzen Sie
sich vor einer Abmahnung mit mir in Verbindung. Ansonsten
behalte ich mir vor, Anwaltskosten nicht zu begleichen”
Das ist nur eines von vielen Beispielen, wo der Verfasser glaubt, damit aus dem Schneider zu sein. Doch weit gefehlt – im Gegenteil: Allein ein solcher Disclaimer berechtigt bereits, auch bei ansonsten korrekter Website, zur Abmahnung.
Warum dies so ist, vermitteln juristisch korrekt RA Max-Lion Keller und Chris Engel in einem Beitrag, auf den ich hiermit verweisen möchte.
Das Fazit kann nur lauten: Wer einen solchen Dislaimer verwendet, sollte sich schnellsten davon trennen, um nicht die Geister zu rufen, die er eigentlich fern halten wollte.
Linktipp Amazon: Internet-Recht
Shop-Texte – 2.000 EUR Abmahngebühr für drei fehlende Buchstaben
§§ Produktbeschreibungen von Webshop-Artikeln werden nicht selten als notwendiges Übel angesehen. Während man die Firmenpräsentation im besten Fall noch spezialisierten Textern überlässt, werden Artikel-Details relativ schnell zusammen getippt.
Dies kann zu einer bösen Überraschung führen, wie einer meiner Kunden jetzt feststellen musste: Er hatte einen Flüchtigkeitsfehler gemacht und das Wörtchen “für” vergessen. Zum besseren Verständnis und im Interesse des Kunden übertrage ich das Geschehene auf eine andere Branche. Der Shopartikel sei eine “Anhängerkupplung für einen Mercedes”. Daraus wurde durch den Tippfehler eine “Anhängerkupplung Mercedes”.
Was folgte, war eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung mit relativ hohen Streitwert und eine Unterlassungserklärung mit beigefügter Kostennote in Höhe von rund 2.000 EUR! Während der Kunde – ohne Anerkennung der Kostennote – die Unterlassungserklärung sofort unterschrieb und den Fehler korrigierte, lies die Kanzlei des MArkeninhabers zunächst keinen Zweifel daran, die 2.000 EUR auch auf dem Gerichtsweg ein zu klagen.
Fazit: Wer Als Dienstleister im Kundenauftrag Web-Shops bestückt, ist gut beraten, die einzelnen Artikelbeschreibungen vom Auftraggeber Korrektur lesen und sich schriftlich die Korrektheit bestätigen zu lassen. Generell bietet es sich an, externe Texter mit dieser Aufgabe zu betrauen, so dass man im Schadensfall aus dem Schneider ist. Auf jeden Fall sollte ein Webshop von mehreren Leuten gegen gelesen werden, denn leider ist der Abmahnwahn in Deutschland kaum noch zu stoppen. Zumindest im B2B- und B2C-Bereich.
Shopbetreiber aufgepasst: Neuregelung des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen ab Heute in Kraft
Seit Heute (04.08. 2009) ist das bereits im März beschlossene Gesetz in Kraft, welches die Erlöschung des Rechtes auf Widerruf bei Dienstleistungen modifiziert regelt.
Wer in (s)einem Online-Shop Dienstleistungen anbietet, sollte umgehend die entsprechenden Änderungen einarbeiten, um der Gefahr von Abmahnungen entgegen zu treten. Dazu gehören beispielsweise Fotoarbeiten, Mobilfunkverträge oder Domain-Registrierungen.
Eine ausführliche Erläuterung findet sich im Shopbetreiber-Blog. Der genaue Gesetztestext (wohl nur für Juristen interessant) ist hier nachzulesen (PDF).
Die Änderungen sollen Verbraucher besser schützen, dürften aber in der Praxis dazu führen, dass viele Anbieter jetzt auf Vorkasse ausweichen, um nicht auf ihren (Dienst-)Leistungen sitzen zu bleiben. Denn – vereinfacht gesagt – gilt nun: Das Widerrufsrecht kann vor Fristablauf nur dann erlöschen, wenn
- der Verbraucher vollständig gezahlt
und
- der Unternehmer seine Leistung vollständig erbracht hat.
Update auf Wordpress 2.8 nicht ohne Tücken
Wieder einmal steht ein Wordpress-Update an – von der Version 2.7.1 auf die Version 2.8. Das Dumme dieses Mal: Durch einen Programmierfehler kann es geschehen, dass bei ungünstiger Konstallation ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Im Wordpress Deutschland Blog wird detailiert über den Fehler berichtet, der ohne Konsequenz bleibt, wenn man – wie eigentlich üblich – vor dem Update ein Backup der Datenbank und des Webspaces erstellt.
Die andere Option für bequeme Zeitgenossen ist, auf die Version 2.8.1 zu warten, bei der dieser Bug beseitigt sein soll. Dennoch sollte die regelmäßige Datensicherung – vor allem eben vor solchen Transaktionen – im Vordergrund stehen. Denn nicht jeder Webhoster bietet Backups als Service standardmäßig an.
Twitter – wer oder was ist das?
Twitter jetzt im Detail zu beschreiben hieße, das Fahrrad zum zweiten Mal zu erfinden. Es gibt bereits jede Menge Erklärungen bzw. Erklärungsversuche im Internet, die das Thema Twitter zum Inhalt haben. Ich möchte deshalb hier interessante Links sammlen, die ich beim Surfen im Web dazu finde.
Deshalb an dieser Stelle nur in Kurzform: Twittern ist Bloggen in Kurzform (maximal 140 Zeichen) und wird deshalb auch “Microblogging” genannt. Ich selbst habe zwei Accounts bei Twitter: Unter https://twitter.com/stuelpner findet meine Kommunikation statt, unter https://twitter.com/digitalpilot findet sich ein Extrakt daraus – befreit von allem kommunikativen Rauschen. Das bedeutet: Aktuelle, kurze Informationen und interessante Link zu den Themen Internet & Fotografie.
Was tun, wenn man diese Informationen in einer Übersicht lesen möchte? Neben der einfachen Möglichkeit, meine Startseite http://digitalpilot.de zu bookmarken (als Lesezeichen zu speichern), kann man sich einfach bei Twitter anmelden, um dann einen Account einzurichten. Sinnvoll, aber nicht Bedingung ist es, wenn “Full name” und “Username” identisch sind. Ein Passwort und eine gültige Mailadresse – und schon ist der Account erstellt. Dann nochmals auf https://twitter.com/digitalpilot klicken und auf den Button “Follow” und schon werden alle o.g. Postings (Tweets genannt) gespeichert. Da auch die Medien inzwischen kräftig zwitschern… ähm… twittern, kann man sich ein Informationsprofil nach eigenem Geschmack einrichten. Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Übersicht über interessante Adressen nachreichen.
Soweit mein kleiner Crash-Kurs zum Thema Twitter, weiterreichende und detaillierte Informationen liefern die Suchmaschinen…
Umfrage zu Twitter
Bereits im Januar habe ich die Umfrage unter Internet-Aktivisten gestartet, jetzt möchte ich diese unter allen Web-Usern fortführen. Der mögliche Vergleich (mit dem Monat Januar) wird zeigen, ob und inwieweit die Mehrheit der Internet-Nutzer eine andere Meinung hat.
Ich freue mich daher über eine aktive Teilnahme an dieser kleinen Umfrage. Missionarisch ambitionierte Mehrfachteilnahmen kann und will ich nicht ausschließen – es wäre jedoch schade, wenn dadurch das Ergebnis verfälscht würde.
