40-Euro-Klausel in Online-Shops ist doppelt zu verwenden

August 19th, 2010 | Category: Internet, Recht

Wenn man die Gerichtsentscheidungen mehrerer Oberlandesgerichte (Koblenz, Hamm, Stuttgart und Hamburg) als richtungsweisenden Trend sehen will, dann muss die 40-Euro-Klausel sowohl in den AGB als auch in der Widerrufsbelehrung aufgeführt werden.

Zuvor noch ein paar allgemeine Erklärungen, die Betreiber von Online-Shops wissen sollten: Grundsätzlich kann jeder Internethändler frei entscheiden, ob er dem Verbraucher ein Rückgabe- oder ein Widerrufsrecht einräumt. Während beim Rückgaberecht immer das Unternehmen die Rücksendekosten zu zahlen hat, sieht dies beim Widerrufsrecht etwas anders aus.

Bei einem Warenwert unter 40.- EUR können dem Verbraucher die Rücksendekosten auferlegt werden, wobei sich der Warenwert stets auf den Preis der zurück zu sendenden Sache und nicht auf den gegebenenfalls höheren Einkaufswert (wenn beispielsweise mehrere Artikel geordert worden) bezieht.

Ausnahme: Hat der Kunde seine Leistung noch nicht erbracht (also die Rechnung noch nicht beglichen), trägt er die Rücksendungskosten in jedem Fall.

Doch nun zurück zur besagten 40-Euro-Klausel. Die genannten Gerichte waren einhellig der Meinung, dass diese Klausel sowohl in die Widerrufsbelehrungs als auch in die AGB – hier als Vertragsbestandteil – gehört, um wirksam zu werden. Mehr noch: Macht man dies nicht, riskiert man eine Abmahnung, die mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

Es ist daher angeraten, dass Shop-Betreiber ihren Online-Auftritt auf den aktuellen Stand bringen, falls sie es noch nicht getan haben. In dem Zusammenhang sei nochmals daran erinnert, dass seit dem 11. Juni 2010 die neue gesetzliche Widerrufsbelehrung gilt, so dass vorherige Widerrufsformulierungen abmahnfähig werden. Wer davon hier zum ersten mal hört bzw. liest, sollte sich unbedingt die nachfolgenden Links anschauen und/oder mit seinem Dienstleister bzw. seinem Fachanwalt darüber sprechen.

Quellen 40-Euro-Klausel:
http://www.internetrecht-rostock.de
OLG Koblenz (Acrobat Reader erforderlich)
OLG Stuttgart

Quelle Widerrufsrecht:
Trusted Shops (Acrobat Reader erforderlich)




Dauer-Spezial der Bahn (früher Surf&Rail)


No comments

20jähriges Firmenjubiläum

Juli 01st, 2010 | Category: in eigener Sache

20jähriges Firmenjubiläum

Inzwischen – so schnell vergeht die Zeit – ist es 20 Jahre her, seit ich mein Gewerbe anmeldete.

Im damaligen Formular gab es die Rubrik “Angezeigte Tätigkeit” und ich schrieb – wohl ahnend – dass ich mich nicht auf etwas spezielles festlegen sollte:

.

  • Vertrieb von Computer- Hard- und Software sowie Büro- und Kommunikationstechnik einschließlich Verbrauchsmaterial und Hilfsmitteln;
  • Beratung, Schulung und Ausbildung von PC-Anwendern ;
  • Herstellung und Anpassung von EDV-Programmen, Installation und Wartung von von Hard- und Softwarelösungen;
  • Realisierung von Dienstleistungen bei hauptsächlicher Nutzung von Computertechnik.

Diese Unternehmensbeschreibung trifft im Wesentlichen noch Heute zu, wobei sich der letzte Punkt als genial unverbindlich und für (fast) alles geeignet erwiesen hat – auch für die jetzige Arbeit als Internet-Dienstleister und Digital-Fotograf, an die im Juni 1990 noch nicht zu denken war.

Während in der Anfangszeit das “Schräubeln” an Hardware neben dem Vertrieb von Warenwirtschaftssystemen ein Thema war (man erinnere sich an GS-Auftrag von Gandke & Schubert), so folgten Schulungen – u.a. für das Arbeitsamt – zu MS-Office.

Ich erinnere mich an die Zeiten der Mailboxen, die (bei den damaligen Tarifen) mit dem 2800er Modem erst nach 24:00 Uhr einigermaßen kostengünstig zu erreichen waren. Und: Die “besten” Mailboxen standen u.a. in Hamburg und waren damit “Ferngespräche”…

Mit einem 14400er Modem war erst einmal ein Performance-Gewinn erreichbar, gleichzeitig war dieses der erste Zugang zum Internet.

So kam, es, dass sich die Tätigkeitsschwerpunkte in der Folge verlagerten – von der Individual-Programmierung und der Konfiguration von Hardware hin zu Dienstleistungen für das Internet. Entsprechende Qualifikationsmaßnahmen – die aufwändigste war ein zweijähriges Studium mit dem Abschluss “eBusiness Manager” – trugen dazu bei, die nötige Kompetenz zu erarbeiten bzw. zu festigen. Letztlich verlangt das Arbeiten fürs und im Internet eine stetige Weiterentwicklung und Weiterbildung, doch selbst dann ist es unmöglich, auf allen Teilgebieten optimal agieren zu können. Deshalb ist digitalpilot.de in einem Netzwerk mit Spezialisten verbunden, die projektbezogen Teilaufgaben übernehmen.

Als digitale Kameras erschwinglich wurden, galt deren Einsatz zunächst nur der Gestaltung von Kunden-Websites – Produktpräsentationen und Firmendarstellungen waren das Haupteinsatzgebiet.

Inzwischen ist die Fotografie zu einem eigenständigem zweitem Standbein geworden, was Hobby und Beruf(ung) miteinander verbindet.

Die Konzeption und Realisierung von Internetauftritten einschließlich des Webhostings sowie das Webdesign sowie der fotografischen Aufgaben kennzeichnen den aktuellen Fokus der Unternehmenstätigkeit.

Kurzum: Klein- und mittelständige Unternehmen, aber auch Privatpersonen können ein Komplettpaket erwarten, welches den jeweiligen Ansprüchen gerecht wird.

Letztendlich soll nicht unerwähnt bleiben, dass auf eine üppige Feier des 20jährigen Jubiläums verzichtet wurde – denn die Kosten dafür müssten auf die Kunden umgelegt werden. Und der Anspruch des Unternehmens lautet: Möglichst preiswert, aber nie billig…

In diesem Sinne gehe ich davon aus, dass all unsere Kunden mit unseren Leistungen zufrieden sind und uns mögliche Verbesserungen auf dem “kleinen Dienstweg” an- und aufzeigen. Und vielleicht können Sie uns mit gutem Gewissen aus Ihrer Erfahrung mit uns weiter empfehlen.

Mögen die nächsten Jahre für Sie und für uns ebenso erfolgreich sein, wie es die vergangenen Jahre waren.

Mit den besten Grüßen aus Scharfenstein,
Matthias Mehnert

No comments

Weg mit veralteten Browsern

Februar 02nd, 2010 | Category: Internet, Software

Viele Internet-Nutzer verwenden noch immer Browser, die schon mehrere Jahre alt sind. Die Gründe sind unterschiedlichster Art.

Warum es sinnvoll ist, seinen Browser aktuell zu halten und was aktuell angesagt ist habe ich in diesem Beitrag beschrieben.




Dauer-Spezial der Bahn (früher Surf&Rail)


No comments

Firefox 3.6 seit Januar verfügbar

Februar 01st, 2010 | Category: Internet, Software

Wer es noch nicht mitbekommen hat: Die Version 3.6 von Mozillas Browser ist seit einigen Wochen verfügbar. Dies wird leider nicht immer als Auto-Update angezeigt, so dass hier gegebenenfalls eine manuelle Installation nötig ist – am besten direkt von der Quelle: http://www.mozilla-europe.org/de/firefox/ .

Was hat sich gegeüber der Vorgängervesion geändert?

Viele Änderungen fallen auf den ersten Blick nicht auf, sondern wirken im Hintergrund. Dazu gehören Sicherheits- und Stabilitätskriterien, aber auch Verbesserung z.B. an der Java-Script-Geschwindigkeit im Speziellen sowie der Performance im Allgemeinen.

Was mir sofort positiv aufgefallen ist: Beim Arbeiten in mehreren Tabs wird beim Anklicken einer URL das neue Fenster nicht wie bisher am Ende aller Tabs generiert, sondern rechts neben dem Tab, der den Link bereit gestellt hat. Das erleichtert die Arbeit für alle, die gern mal 50 und mehr Fenster offen haben, ungemein. Denn damit entfällt das mühselige horizontale Scrollen durch alle Tabs.

Die neuen Themes, jetzt Personas genannt, ermöglichen es, das Aussehen des Browsers mit einem Mausklick zu ändern. Eine nette „Zugabe“, aber für mich nicht relevant. Interessanter ist da schon eher, dass integrierte Videos jetzt als Vollbild angezeigt werden können und Vorschaubilder unterstützt werden.

Es gibt keinen Grund, mit einer veralteten Version von Firefox zu surfen, deshalb empfehle ich, auf Firefox 3.6 zu aktualisieren.

Die Installation

Mit der Installation von Firefox 3.6 wird die vorhandene Installation überschrieben. Dabei bleiben Lesezeichen, Chronik, gespeicherte Passwörter etc. erhalten. Lediglich einige Erweiterungen und Add-ons können u.U. nicht mehr funktionieren, bis diese durch deren Entwickler aktualisiert werden. In meinem Fall konnte ich feststellen, dass es keine diesbezüglichen Probleme gab.

Also: Aktualisieren Sie ihren Browser, falls Sie es noch nicht getan haben!



No comments

co.de Domains zum Schnäppchenpreis

Dezember 12th, 2009 | Category: Internet

Zugegeben: Eigentlich ist schon die Überschrift falsch, denn eine www.mustermann.co.de ist keine Domain, sondern ein Subdomain. Aber was tut man nicht alles für Suchende…

Vor einiger Zeit wurden ja – die Medien berichteten ausführlich darüber – Kurz-URLs über die Denic vergeben. Wer erfinderisch war sowie die entsprechenden Netzwerke hatte, konnte sich 1a.de oder – wie im aktuellen Beispiel – co.de sichern. Bereits die Verfahrensweise der Vergabe war in die Kritik vieler ITler gerückt, soll aber hier nicht Thema sein.

Vielmehr geht es um ein Angebot, welches schlichtweg als Wucher zu bezeichnen ist. Die Firma Websuche Search Technology GmbH & Co. KG aus Osnabrück versendet gegenwärtig ungezählte Briefe an Domain-Inhaber und bietet diese Subdomain für 99.- EUR pro Jahr an, wie der Basic Thinking Blog zu berichten weiß.

Ich möchte meine Kunden, die auch derartige Angebote erhalten, aber auch alle Interessenten an diesem Thema einfach nur bitten, dort nachzulesen. Denn ich halte es für nicht zweckdienlich, nochmals mit eigenen Worten zu formulieren, was Andere vor mir schon trefflich auf den Punkt gebracht haben.

Nur ein Fazit möchte ich dem schnellen “Diagonal-Leser” noch mitgeben: Eine solche Subdomain hat einen Wert von rd. 10.- bis 14.- EUR / Jahr. Das Angebot ist in meinen Augen pure Abzocke und es ist fraglich, ob es überhaupt wettbewerbsrechtlich Bestand hat. Wer einen solchen Schriebs erhalten hat, kann ihn ebenso entsorgen, wie die Einladungen zu Kaffeefahrten.



6 comments

Das Märchen vom hilfreichen Disclaimer

Oktober 15th, 2009 | Category: Internet, Recht

Immer wieder findet man im Internet Webseiten und Blogs, die durch vermeintlich kluge Disclaimer auffallen. Zum Beispiel in Bezug auf Abmahnungen.

“Ersparen Sie sich und mir unnötige Kosten und setzen Sie
sich vor einer Abmahnung mit mir in Verbindung. Ansonsten
behalte ich mir vor, Anwaltskosten nicht zu begleichen”

Das ist nur eines von vielen Beispielen, wo der Verfasser glaubt, damit aus dem Schneider zu sein. Doch weit gefehlt – im Gegenteil: Allein ein solcher Disclaimer berechtigt bereits, auch bei ansonsten korrekter Website, zur Abmahnung.

Warum dies so ist, vermitteln juristisch korrekt RA Max-Lion Keller und Chris Engel in einem Beitrag, auf den ich hiermit verweisen möchte.

Das Fazit kann nur lauten: Wer einen solchen Dislaimer verwendet, sollte sich schnellsten davon trennen, um nicht die Geister zu rufen, die er eigentlich fern halten wollte.

Linktipp Amazon: Internet-Recht

No comments

Shop-Texte – 2.000 EUR Abmahngebühr für drei fehlende Buchstaben

August 28th, 2009 | Category: Internet, Recht

§§ Produktbeschreibungen von Webshop-Artikeln werden nicht selten als notwendiges Übel angesehen. Während man die Firmenpräsentation im besten Fall noch spezialisierten Textern überlässt, werden Artikel-Details relativ schnell zusammen getippt.

Dies kann zu einer bösen Überraschung führen, wie einer meiner Kunden jetzt feststellen musste: Er hatte einen Flüchtigkeitsfehler gemacht und das Wörtchen “für” vergessen. Zum besseren Verständnis und im Interesse des Kunden übertrage ich das Geschehene auf eine andere Branche. Der Shopartikel sei eine “Anhängerkupplung für einen Mercedes”. Daraus wurde durch den Tippfehler eine “Anhängerkupplung Mercedes”.

Was folgte, war eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung mit relativ hohen Streitwert und eine Unterlassungserklärung mit beigefügter Kostennote in Höhe von rund 2.000 EUR! Während der Kunde – ohne Anerkennung der Kostennote – die Unterlassungserklärung sofort unterschrieb und den Fehler korrigierte, lies die Kanzlei des MArkeninhabers zunächst keinen Zweifel daran, die 2.000 EUR auch auf dem Gerichtsweg ein zu klagen.

Fazit: Wer Als Dienstleister im Kundenauftrag Web-Shops bestückt, ist gut beraten, die einzelnen Artikelbeschreibungen vom Auftraggeber Korrektur lesen und sich schriftlich die Korrektheit bestätigen zu lassen. Generell bietet es sich an, externe Texter mit dieser Aufgabe zu betrauen, so dass man im Schadensfall aus dem Schneider ist. Auf jeden Fall sollte ein Webshop von mehreren Leuten gegen gelesen werden, denn leider ist der Abmahnwahn in Deutschland kaum noch zu stoppen. Zumindest im B2B- und B2C-Bereich.




simyo - Deutschlands erster Mobilfunk-Discounter


1 comment

Shopbetreiber aufgepasst: Neuregelung des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen ab Heute in Kraft

August 04th, 2009 | Category: Internet, Recht

Seit Heute (04.08. 2009) ist das bereits im März beschlossene Gesetz in Kraft, welches die Erlöschung des Rechtes auf Widerruf bei Dienstleistungen modifiziert regelt.

Wer in (s)einem Online-Shop Dienstleistungen anbietet, sollte umgehend die entsprechenden Änderungen einarbeiten, um der Gefahr von Abmahnungen entgegen zu treten. Dazu gehören beispielsweise Fotoarbeiten, Mobilfunkverträge oder Domain-Registrierungen.

Eine ausführliche Erläuterung findet sich im Shopbetreiber-Blog. Der genaue Gesetztestext (wohl nur für Juristen interessant) ist hier nachzulesen (PDF).

Die Änderungen sollen Verbraucher besser schützen, dürften aber in der Praxis dazu führen, dass viele Anbieter jetzt auf Vorkasse ausweichen, um nicht auf ihren (Dienst-)Leistungen sitzen zu bleiben. Denn – vereinfacht gesagt – gilt nun: Das Widerrufsrecht kann vor Fristablauf nur dann erlöschen, wenn

  • der Verbraucher vollständig gezahlt

und

  • der Unternehmer seine Leistung vollständig erbracht hat.






No comments

Update auf Wordpress 2.8 nicht ohne Tücken

Juni 16th, 2009 | Category: Internet, Software

Wieder einmal steht ein Wordpress-Update an – von der Version 2.7.1 auf die Version 2.8. Das Dumme dieses Mal: Durch einen Programmierfehler kann es geschehen, dass bei ungünstiger Konstallation ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Wordpress Deutschland Blog wird detailiert über den Fehler berichtet, der ohne Konsequenz bleibt, wenn man – wie eigentlich üblich – vor dem Update ein Backup der Datenbank und des Webspaces erstellt.

Die andere Option für bequeme Zeitgenossen ist, auf die Version 2.8.1 zu warten, bei der dieser Bug beseitigt sein soll. Dennoch sollte die regelmäßige Datensicherung – vor allem eben vor solchen Transaktionen – im Vordergrund stehen. Denn nicht jeder Webhoster bietet Backups als Service standardmäßig an.



No comments

Twitter – wer oder was ist das?

Februar 02nd, 2009 | Category: Internet, Kommunikation


Twitter jetzt im Detail zu beschreiben hieße, das Fahrrad zum zweiten Mal zu erfinden. Es gibt bereits jede Menge Erklärungen bzw. Erklärungsversuche im Internet, die das Thema Twitter zum Inhalt haben. Ich möchte deshalb hier interessante Links sammlen, die ich beim Surfen im Web dazu finde.

Deshalb an dieser Stelle nur in Kurzform: Twittern ist Bloggen in Kurzform (maximal 140 Zeichen) und wird deshalb auch “Microblogging” genannt. Ich selbst habe zwei Accounts bei Twitter: Unter https://twitter.com/stuelpner findet meine Kommunikation statt, unter https://twitter.com/digitalpilot findet sich ein Extrakt daraus – befreit von allem kommunikativen Rauschen. Das bedeutet: Aktuelle, kurze Informationen und interessante Link zu den Themen Internet & Fotografie.

Was tun, wenn man diese Informationen in einer Übersicht lesen möchte? Neben der einfachen Möglichkeit, meine Startseite http://digitalpilot.de zu bookmarken (als Lesezeichen zu speichern), kann man sich einfach bei Twitter anmelden,  um dann einen Account einzurichten. Sinnvoll, aber nicht Bedingung ist es, wenn “Full name” und “Username” identisch sind.  Ein Passwort und eine gültige Mailadresse – und schon ist der Account erstellt. Dann nochmals auf https://twitter.com/digitalpilot klicken und auf den Button “Follow” und schon werden alle o.g. Postings (Tweets genannt) gespeichert. Da auch die Medien inzwischen kräftig zwitschern… ähm… twittern, kann man sich ein Informationsprofil nach eigenem Geschmack einrichten. Ich werde zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Übersicht über interessante Adressen nachreichen.

Soweit mein kleiner Crash-Kurs zum Thema Twitter, weiterreichende und detaillierte Informationen liefern die Suchmaschinen…




No comments

Nächste Seite »